ASV arbeitet für Kunden aus zahllosen Branchen, vom Mittel- und Kleingewerbe bis hin zu multinationalen Konzernen, worunter:
- Offshore-Unternehmen
- Bauunternehmen
- Automatisierungsunternehmen
- Telekommunikationsfirmen
- Bildungseinrichtungen
- Konfektionsindustrien
- Sportclubs
- Zeitarbeits- und Entsendungsagenturen
Rechtsanwalts- und Rechnungsprüfungskanzleien ziehen bei uns regelmäßig Erkundigungen hinsichtlich der jeweils zutreffenden Gesetzgebung in Falle grenzüberschreitender Angelegenheiten ein.
Auch Privatpersonen helfen wir bei der Ein- oder Auswanderung und auch in die Niederlande entsandte Expats können auf uns zählen.
Einige Beispiele, bei denen ASV als Berater tätig war:
- Ein niederländisches Unternehmen hat einen Auftrag in Kanada und führt die Arbeiten mit eigenem Personal durch, das für vier Jahre nach Kanada entsandt wird.
- Ein deutsches Unternehmen entsendet Personal in die Niederlande.
- Ein in Europa ansässiges Unternehmen beschäftigt Personal aus EU-Mitgliedstaaten und aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten wie der Schweiz, Mazedonien, dem Kosovo, Indonesien und Brasilien. Diese Arbeitnehmer werden auf dem niederländischen, deutschen und englischen Kontinentalsockel eingesetzt.
- Ein Unternehmen in Hong-Kong möchte auf dem europäischen Markt Fuß fassen. Das Unternehmen entsendet drei Arbeitnehmer nach Europa und wirbt europäisches Personal an, um die diversen Teile des europäischen Marktes zu bearbeiten.
- Eine Person ist in Belgien wohnhaft, arbeitet als Selbständiger in der gesamten Benelux, ist Aufsichtsratsmitglied bei einem in Frankreich ansässigen Unternehmen und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in den Niederlanden.
- Ein niederländisches Ehepaar wandert nach Frankreich aus. Der Mann arbeitet als selbständiger Berater für in den Niederlanden und in Frankreich ansässige Unternehmen. Die Frau bezieht eine niederländische Erwerbsunfähigkeitsleistun.
- Eine in den Niederlanden wohnhafte Arbeitnehmerin wird von ihrem Arbeitgeber für fünf Jahre in die USA entsandt.